Aufgaben und Ziele
Das Österreichische Institut für Menschenrechte versteht sich als Kompetenzzentrum für den Menschenrechtsschutz, insbesondere im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Vereinten Nationen und sieht seine Aufgabe insbesondere in Folgendem:
- Verbreitung des Menschenrechtsgedankens im Allgemeinen
- Dokumentation der Rechtsprechung europäischer, internationaler und österreichischer Gerichte und Tribunale zu den Grund- und Menschenrechten
- Dokumentation der einschlägigen Literatur
- Informationsstelle für Gerichte, Behörden, Rechtsanwälte, Studierende, Privatpersonen etc.
- Beratung von Personen, die sich mit einer Beschwerde an eine internationale Instanz - insbesondere den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg - wenden wollen
- Informationsstelle für Menschenrechtsveranstaltungen und -kurse innerhalb und außerhalb Österreichs






