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Weiterführende Beratung durch das ÖIM

Das Österreichische Institut für Menschenrechte ist in erster Linie eine wissenschaftliche Einrichtung und mit dementsprechenden Aufgaben betraut. Daneben ist es aber auch bemüht, Personen zu beraten, die beabsichtigen, sich an den EGMR zu wenden.

Das Institut kann bei Fragen zur EMRK, zur Beschwerdeerhebung und zum Verfahren vor dem EGMR behilflich sein sowie Auskunft über die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs geben. Soweit möglich, wird auch versucht, über die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Beschwerde zu informieren. Zu einer Vertretung vor dem EGMR ist das Institut jedoch nicht befugt.

Da die Beratung nicht primäre Aufgabe des Instituts ist, kann sie verständlicherweise auch nicht in dem Ausmaß erteilt werden, wie dies bei Hinzuziehung eines Anwalts der Fall wäre. Trotzdem sind wir natürlich darauf bedacht, die gestellten Fragen zur Zufriedenheit zu beantworten.

Sollten Sie selbst Auskünfte benötigen, können Sie sich telefonisch oder per E-mail an uns wenden.

 

Nähere Auskünfte über das Menschenrechtsschutzsystem der EMRK und den Gerichtshof in englischer Sprache sind außerdem auf der Homepage des EGMR zu finden.