NL 1992/1, S. 26 (NL 92/1/18)
4 Ob 92/91
Oberster Gerichtshof
Beschluss vom 22. Oktober 1991
Freie Meinungsäußerung und unwahre Tatsachenbehauptungen
Sachverhalt:
Im Zuge einer medialen Auseinandersetzung über eine Umweltinitiative wurden in einem Artikel einer Wochenzeitschrift Tatsachen behauptet, die geeignet waren, den Betrieb des Unternehmens einer Tageszeitung oder den Kredit des Inhabers zu schädigen.
Rechtsausführungen:
Die Wettbewerbsabsicht tritt zumindest dann nicht gegenüber dem Beweggrund der öffentlichen Meinungsbildung in den Hintergrund, wenn über einen Mitbewerber unwahre und herabsetzende Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden. Unter diesen Umständen kann sich der Beklagte auch nicht auf das verfassungsgesetzlich verankerte Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 13 StGG, Art. 10 EMRK) berufen.
Der Beschluss im Originalwortlaut (pdf-Format).