ÖIM-Newsletter 1994/5:
 

Europäische Kommission für Menschenrechte:

◊ M. K. gegen Österreich (V-Mann [undercover agent] als Belastungszeuge und das Recht auf ein faires Verfahren)

◊ Walter Ochsenberger gegen Österreich (Verurteilung nach dem Verbotsgesetz verstößt nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung)

◊ D. F. gegen Österreich ("Üble Nachrede" und Recht auf freie Meinungsäußerung)

◊ Ludwig Friedl gegen Österreich (Feststellung der Identität bei einem "sit-in" und Schutz der Privatsphäre)

◊ Schmautzer, Umlauft, Gradinger, Pramstaller, Palaoro, Pfarrmeier gegen Österreich (Verwaltungsstrafverfahren und österreichische Vorbehalte und Erklärungen)

◊ L. M. gegen Portugal (Die Rolle des staatlichen Vertreters beim Obersten Gerichtshof)

◊ Ronald Ribitsch gegen Österreich (Mißhandlungen im Polizeigewahrsam)

◊ Francesco Salvatore Scollo gegen Italien (Eigenbedarf an Wohnung und das Recht auf Eigentum)

◊ F. V. B. gegen Portugal (Eigenbedarf an Wohnung und das Recht auf Privat- und Familienleben)

◊ M. N. gegen Frankreich (Ist die Abschiebung eines Taubstummen eine unmenschliche Behandlung?)

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:

◊ Karakaya gegen Frankreich (Verfahrensdauer bei Entschädigungsansprüchen eines HIV-infizierten Klägers)

◊ Otto-Preminger-Institut gegen Österreich (Einziehung des Films "Das Liebeskonzil" verstößt nicht gegen Art. 10 EMRK)

◊ Jersild gegen Dänemark (Medienberichte über Rechtsradikalismus)

 

Verfassungsgerichtshof:

◊ B 1912/93 Ausweisung eines Fremden in einen bestimmten Staat: Antrag auf Feststellung gemäß § 54 FremdenG auch noch im Berufungsverfahren möglich

◊ B 836/94, B 844/94, B 909/94, B 937/94, B 984/94 Asylgesetz: Verlängerung der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung im Zuge einer VfGH-Beschwerde

◊ B 1219/93, B 1698/93, B 397/9◊  Verfassungskonforme Auslegung des Asylgesetzes zu den Folgen unterlassener Mitwirkung durch den Asylwerber

 

Oberster Gerichtshof:

◊ 1 Ob 4/94 Schadenersatz bei rechtswidriger Freiheitsentziehung

 

 

Impressum  
Medieninhaber: Österreichisches Institut für Menschenrechte
  Univ.-Prof. DDr. Franz Matscher
Redaktion: Univ.-Prof. Dr. Wolfram Karl  - Herausgeber
  Mag. Eva-Maria Traxler - Redaktionsleiterin
  Mag. Maja Schiszler
  Mag. Wolfgang Landauer
  Anna Landauer
  Dieter Huber
KorrespondentInnen: Dr. Wolfgang Strasser, Sekretariat der EKMR, Straßburg
  Univ.-Doz. Dr. Manfred Nowak, Verwaltungsakademie des Bundes, Wien
  Ass.Prof. Dr. Hannes Tretter, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien
  Dr. Christian Kohler, EuGH, Luxembourg