NL 1994, S. 333 (NL 94/6/09)

HOKKANEN gegen Finnland

Urteil vom 23. September 1994, A/299-A

EGMR

 

Kurzinformation:

    Nach dem Tod seiner Ehefrau ersuchte der Bf. seine Schwiegereltern, sich vorübergehend um sein Kind zu kümmern. Die Großeltern hinderten ihn in weiterer Folge, sein Kind zu besuchen und ignorierten sogar diesbezügliche gerichtliche Anordnungen. Im Rechtsmittelverfahren wurde das Obsorgerecht den Großeltern zugesprochen, jedoch sollte der Bf. weiterhin Vormund des Kindes bleiben sowie das gerichtlich festgelegte Besuchsrecht ausüben können. Ein dagegen vom Bf. erhobenes Rechtsmittel blieb erfolglos; die Großeltern hinderten ihn weiterhin an der Ausübung des Besuchsrechts. Eine weitere Rechtsmittelinstanz stellte fest, daß aufgrund des inzwischen erreichten Alters und damit verbundenen Urteilsfähigkeit des Kindes ein Besuchsrecht gegen dessen Willen gerichtlich nicht festgelegt werden konnte. Die vom Bf. dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos. Der Bf. behauptet eine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Familienlebens).
    Das Verhalten der Behörden bei der Durchsetzung des Besuchsrechts des Vaters - dieser wurde von den Behörden praktisch alleingelassen und nicht unterstützt - stellt eine Verletzung von Art. 8 EMRK dar [einstimmig]. Die später ergangene Entscheidung, das Besuchsrecht nicht gegen den Willen des Kindes zu erteilen, verstößt nicht gegen Art. 8 EMRK [6:3 Stimmen]; gleiches gilt für die Übertragung des Obsorgerechts an die Großeltern [6:3 Stimmen].

 

Das Urteil im englischen Originalwortlaut (pdf-Format).