NL 1994, S. 333 (NL 94/6/09)
HOKKANEN gegen Finnland
Urteil vom 23. September 1994, A/299-A
EGMR
Kurzinformation:
Nach dem Tod seiner Ehefrau ersuchte der Bf. seine Schwiegereltern, sich
vorübergehend um sein Kind zu kümmern. Die Großeltern hinderten ihn in weiterer
Folge, sein Kind zu besuchen und ignorierten sogar diesbezügliche gerichtliche
Anordnungen. Im Rechtsmittelverfahren wurde das Obsorgerecht den Großeltern
zugesprochen, jedoch sollte der Bf. weiterhin Vormund des Kindes bleiben sowie
das gerichtlich festgelegte Besuchsrecht ausüben können. Ein dagegen vom Bf.
erhobenes Rechtsmittel blieb erfolglos; die Großeltern hinderten ihn weiterhin
an der Ausübung des Besuchsrechts. Eine weitere Rechtsmittelinstanz stellte
fest, daß aufgrund des inzwischen erreichten Alters und damit verbundenen
Urteilsfähigkeit des Kindes ein Besuchsrecht gegen dessen Willen gerichtlich
nicht festgelegt werden konnte. Die vom Bf. dagegen erhobenen Rechtsmittel
blieben erfolglos. Der Bf. behauptet eine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf
Achtung des Familienlebens).
Das Verhalten der Behörden bei der Durchsetzung des Besuchsrechts des Vaters -
dieser wurde von den Behörden praktisch alleingelassen und nicht unterstützt -
stellt eine Verletzung von Art. 8 EMRK dar [einstimmig]. Die später ergangene
Entscheidung, das Besuchsrecht nicht gegen den Willen des Kindes zu erteilen,
verstößt nicht gegen Art. 8 EMRK [6:3 Stimmen]; gleiches gilt für die
Übertragung des Obsorgerechts an die Großeltern [6:3 Stimmen].
Das Urteil im englischen Originalwortlaut (pdf-Format).