NL 1994, S. 334 (NL 94/6/11)

BONER gegen das Vereinigte Königreich

Urteil vom 28. Oktober 1994, A/300-B

EGMR

 

Kurzinformation:

    3 maskierte, bewaffnete Männer verübten einen Raubüberfall auf ein schottisches Postamt. In der Folge von Ermittlungen wurden der Bf. und 2 weitere Personen wegen dieses Delikts angeklagt.
    Während der Verhandlung betrat eine Belastungszeugin, die ihre Aussage noch nicht gemacht hatte, den Sitzungssaal, um mit einem Mitangeklagten, gegen den jedoch die Anklage fallengelassen worden war, zu sprechen. Das Gericht entschied, die Zeugin trotzdem zuzulassen. Der Bf. wurde zu 8 Jahren Haft verurteilt.
    Dagegen erhob der Bf. ua. wegen der Zulassung dieser Zeugin Berufung und beantragte Verfahrenshilfe. Die zuständige Behörde lehnte diesen Antrag jedoch ab, da für eine Berufung ihrer Ansicht nach keine ausreichenden Gründe vorlagen. Der Bf. brachte seine Sache in der Berufungsverhandlung selbst vor. Die Berufung wurde abgewiesen.
    Die Kommission stellte in ihrem Bericht vom 4.4.1991 eine Verletzung von Art. 6 (3) (c) EMRK fest.

    Zum Urteil des EGMR: Vgl. die nachfolgenden Ausführungen im Fall Maxwell.

 

Das Urteil im englischen Originalwortlaut (pdf-Format).