NL 1994, S. 334 (NL 94/6/11)
BONER gegen das Vereinigte Königreich
Urteil vom 28. Oktober 1994, A/300-B
EGMR
Kurzinformation:
3 maskierte, bewaffnete Männer verübten einen Raubüberfall auf ein schottisches
Postamt. In der Folge von Ermittlungen wurden der Bf. und 2 weitere Personen
wegen dieses Delikts angeklagt.
Während der Verhandlung betrat eine Belastungszeugin, die ihre Aussage noch
nicht gemacht hatte, den Sitzungssaal, um mit einem Mitangeklagten, gegen den
jedoch die Anklage fallengelassen worden war, zu sprechen. Das Gericht
entschied, die Zeugin trotzdem zuzulassen. Der Bf. wurde zu 8 Jahren Haft
verurteilt.
Dagegen erhob der Bf. ua. wegen der Zulassung dieser Zeugin Berufung und
beantragte Verfahrenshilfe. Die zuständige Behörde lehnte diesen Antrag jedoch
ab, da für eine Berufung ihrer Ansicht nach keine ausreichenden Gründe vorlagen.
Der Bf. brachte seine Sache in der Berufungsverhandlung selbst vor. Die Berufung
wurde abgewiesen.
Die Kommission stellte in ihrem Bericht vom 4.4.1991 eine Verletzung von Art. 6
(3) (c) EMRK fest.
Zum Urteil des EGMR: Vgl. die nachfolgenden Ausführungen im Fall Maxwell.