NL 1994, S. 335 (NL 94/6/12)
MAXWELL gegen das Vereinigte Königreich
Urteil vom 28. Oktober 1994, A/300-C
EGMR
Kurzinformation:
Ein schottisches Gericht, das als erwiesen ansah, daß der Bf. in ein Privathaus
eingebrochen war und den Bewohner schwer verletzt hatte, verurteilte ihn zu 5
Jahren Haft. Der Bf. beantragte Verfahrenshilfe, um gegen dieses Urteil berufen
zu können, seinem Antrag wurde jedoch nicht stattgegeben. Der Bf. brachte seine
Sache in der Berufungsverhandlung selbst vor. Die Berufung wurde abgewiesen.
Die Kommission stellte in ihrem Bericht vom 4.5.1993 eine Verletzung von Art. 6
(3) (c) EMRK fest.
Im Fall Boner wie im Fall Maxwell stellt der EGMR weitreichende Ahnlichkeiten mit dem Fall Granger (A/174) fest. Für die Gewährung der Verfahrenshilfe nach Art. 6 (3) (c) EMRK ist in beiden Fällen einzig relevant, ob die Gewährung "im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist". Der Gerichtshof entscheidet aufgrund der Höhe der verhängten Strafen und der weitreichenden Dispositionsbefugnisse der Gerichte sowie der Tatsache der Endgültigkeit der Urteile, daß es im Interesse der Rechtspflege erforderlich gewesen wäre, den Bf. Verfahrenshilfe zu gewähren und stellt eine Verletzung von Art. 6 (3) (c) EMRK fest [einstimmig].
Das Urteil im englischen Originalwortlaut (pdf-Format).