ÖIM-Newsletter 1994/6:
 

Europäische Kommission für Menschenrechte:

◊ S.A. Pressos Compania Naviera u.a. gegen Belgien (Rückwirkende Aufhebung eines Rechts auf Schadenersatz durch Gesetz)

◊ S.W. gegen das Vereinigte Königreich / C.R. gegen das Vereinigte Königreich (Vergewaltigung in der Ehe)

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:

◊ Karlheinz Schmidt gegen Deutschland (Bürgerpflicht für Männer und Diskriminierungsverbot)

◊ Ortenberg gegen Österreich (Überprüfung von Baubewilligungen und das Recht auf ein Tribunal)

◊ Beaumartin gegen Frankreich (Globalentschädigungsabkommen und zivilrechtlicher Anspruch)

◊ Kroon u.a. gegen die Niederlande (Natürliche Vaterschaft und Recht auf Achtung des Familienlebens)

◊ Stjerna gegen Finnland (Änderung des Familiennamens und das Recht auf Privatleben)

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Kurzinformationen):

◊ Katte Klitsche De La Grange gegen Italien

◊ Hokkanen gegen Finnland

◊ Murray gegen das Vereinigte Königreich

◊ Boner gegen das Vereinigte Königreich

◊ Maxwell gegen das Vereinigte Königreich

 

Verfassungsgerichtshof:

◊ B 46/94, B 85/94 Informationspflichten der Behörde über die Haftgründe für die Verhängung der Schubhaft

◊ B 986/94, 1102/94, 1109/94, 1149/94 Prüfung der Zulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat nur anhand der aktuellen politischen Lage

◊ B 1210/94 Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Ausnahme von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

◊ B 1705/93 Objektivitätsgebot und das Recht auf Informationsfreiheit

◊ B 1911/93 Aufenthaltsbewilligung und Rassendiskriminierung; Keine Verordnungsqualität der Erlässe zum AufenthaltsG

◊ G 74, 75/94 Mädchen und Hauswirtschaft in Vorarlberg: § 28 SchulpflichtG 1985 ist verfassungswidrig

◊ W I-6/94 Anfechtung der Volksabstimmung über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union

 

Oberster Gerichtshof:

◊ 3 Ob 501/94 Versammlungsrecht und Recht auf Eigentum

◊ 4 Ob 549/94 Ist eine Depotinjektion eine unmenschliche Behandlung?

◊ 14 Os 82/94 Verweigerung der Zeugenaussage bei drohender Selbstbelastung

◊ 15 Os 99/94 Verdacht des Völkermordes und Verfolgungsanspruch

 

 

Impressum  
Medieninhaber: Österreichisches Institut für Menschenrechte
  Univ.-Prof. DDr. Franz Matscher
Redaktion: Univ.-Prof. Dr. Wolfram Karl  - Herausgeber
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  Anna Landauer
  Dieter Huber
  Martin Botta
KorrespondentInnen: Dr. Wolfgang Strasser, Sekretariat der EKMR, Straßburg
  Dr. Christian Kohler, EuGH, Luxembourg
  Dr. Brigitte Hornyik, Evidenzbüro des VfGH, Wien