ÖIM-Newsletter 1995/1:
 

Europäische Kommission für Menschenrechte:

◊ TBKP (Vereinigte kommunistische Partei), Nihat Sargin und Nabi Yagci gegen die Türkei / SP (Sozialistische Partei), Doğu Perincek und Ilhan Kirit gegen die Türkei (Auflösung einer Partei als "in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahme"?)

◊ Serbisch-Griechisch-Orientalische Kirchengemeinde zum Heiligen Sava in Wien gegen Österreich (Staatlicher Vermögenskurator und Religionsfreiheit)

◊ Zypern gegen die Türkei (Kurzinformation)

◊ Wilhelmus Elisabert Baegen gegen die Niederlande (Verwendung anonymer Zeugenaussagen und faires Verfahren)

◊ Jakob Koos Leutscher gegen die Niederlande (Unschuldsvermutung und Kostenersatz bei Einstellung des Verfahrens)

◊ M. B. gegen Österreich (Ausgeschlossener Richter, Öffentlichkeit und faires Verfahren)

◊ Wilhelm Putz gegen Österreich (Ordnungsstrafen und Recht auf ein faires Verfahren)

◊ Frans Vermeulen gegen Belgien (Die Rolle des staatlichen Vertreters (avocat général) vor dem Obersten Gerichtshof - Recht auf ein faires Verfahren)

◊ Abed Hussain gegen das Vereinigte Königreich / Prem Singh gegen das Vereinigte Königreich (Überprüfung der Haft bei bedingter Haftentlassung von lebenslänglich verurteilten Straftätern)

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:

◊ Stran Greek Refineries und Stratis Andreadis gegen Griechenland (Gesetzlicher Eingriff in ein anhängiges Gerichtsverfahren und Waffengleichheit)

◊ Vereinigung demokratischer Soldaten Österreichs (VDSÖ) und Gubi gegen Österreich (Verteilung einer Zeitschrift auf dem Kasernengelände und Meinungsäußerungsfreiheit)

◊ Lopez Ostra gegen Spanien (Umweltverschmutzung und Recht auf Privat- und Familienleben sowie Recht auf Wohnung)

◊ Schouten und Meldrum gegen die Niederlande (Sozialversicherungsrechtliches Verfahren über Beitragspflicht und der Grundsatz des "fair trial")

◊ Friedl gegen Österreich (Gütliche Einigung)

 

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften:

◊ Simon J. M. van Munster gegen Rijksdienst voor Pensioenen (Pensionsrecht von Wanderarbeitnehmern in der EU)

◊ X gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (AIDS-Test als Anstellungsvoraussetzung?)

◊ TV10 SA gegen Commissariaat voor de Media (Kabelfernsehen und Dienstleistungsfreiheit)

 

Verfassungsgerichtshof:

◊ G 76/94 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG): Ausnahmsloses Verbot von Zubauten bei Freizeitwohnsitzen verfassungswidrig

◊ G 91/93, V 46/93 Verfassungswidrigkeit des Ökopunktesystems und unmittelbare Anwendbarkeit des Transitvertrages?

◊ G 161/94 FinanzstrafG: Beigabe eines Pflichtverteidigers muss auch bei fakultativer Zuständigkeit eines Spruchsenates möglich sein

◊ G 193/94, G 194/94, G 195/94, G 196/94 Bedarfsprüfung nach der Salzburger Krankenanstaltenordnung verfassungswidrig

 

 
Impressum  
Medieninhaber: Österreichisches Institut für Menschenrechte
  Univ.-Prof. DDr. Franz Matscher
Redaktion: Univ.-Prof. Dr. Wolfram Karl (W.K.) - Herausgeber
  Mag. Eva-Maria Traxler (E.M.T.)
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MitarbeiterInnen: Dr. Ulrike Brandl (U.B.)
  Martin Botta (M.B.)
  Dieter Huber (D.H.)
  Mag. Wolfgang Lang (W.L.)
KorrespondentInnen: Dr. Wolfgang Strasser, Sekretariat der EKMR, Straßburg
  Prof. Dr. Christian Kohler, EuGH, Luxemburg
  Dr. Brigitte Hornyik, Evidenzbüro des VfGH, Wien