NL 1996, S. 13 (NL 96/1/5-Kurzinformation)
Beschwerde 21987/93
Zeki AKSOY gegen
die Türkei
Bericht vom 23. Oktober 1995
Folterung und
Misshandlung durch türkische Polizei
Art. 3 EMRK
Art. 5 (3) EMRK
Art. 6 (1) EMRK
Art. 13 EMRK
Art. 25 EMRK
Der Bf. wurde im November 1992 von der türk. Polizei
in Haft genommen. Er bringt vor, während der Haftzeit gefoltert worden zu sein:
Man habe ihn nackt an den Armen aufgehängt, ihm Elektroschocks an den
Genitalien zugefügt und ihn geschlagen; als Folge dieser Prozedur hätte er
seine Arme und Hände nicht mehr bewegen können. Tatsächlich wurde im
Krankenhaus eine Lähmung beider Arme festgestellt.
q In seiner Bsw. an die Kms.
behauptet der Bf. Verletzungen von Art. 3 EMRK (Verbot der Folter oder
unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung), Art. 5 (3) EMRK
(Recht auf unverzügliche Vorführung vor einen Richter), Art. 6 EMRK (Recht auf
Entscheidung durch ein Gericht) und Art. 13 EMRK (Recht auf eine wirksame Bsw.
vor einer nationalen Instanz).
11 Monate später wurde die Kms. von der
Ermordung des Bf. in Kenntnis gesetzt. Die Anwälte des Bf. behaupten, er war
mit dem Tod bedroht worden, um ihn so zur Zurückziehung seiner Bsw. zu zwingen.
Dies stelle eine Beeinträchtigung der effektiven Ausübung seiner Rechte nach
Art. 25 EMRK (Recht auf Individualbeschwerde an die Kms.) dar. Die türk. Reg.
bestreitet jeden Zusammenhang mit der Ermordung des Bf.; ein Mitglied der PKK
sei bereits in dieser Angelegenheit verhaftet und wegen Mordes unter Anklage
gestellt worden. Die Kms. stellt eine Verletzung der Art. 3 EMRK
(15:1 Stimmen), Art. 5 (3) (b) EMRK (15:1 Stimmen) und Art. 6 (1) (b)
EMRK (13:3 Stimmen) fest; keine gesonderte Prüfung der behaupteten
Verletzungen der Art. 13 EMRK (13:3 Stimmen) und Art. 25 EMRK (einstimmig).
C.S./E.M.T.