NL 1996, S. 14 (NL 96/1/6-Kurzinformation)

Beschwerde 22299/93

David GREGORY gegen das Vereinigte Königreich

Bericht vom 18. Oktober 1995

 

Befangenheit der Geschwornen und fair trial

 

Art. 6 EMRK

Art. 14 EMRK

 

Der Bf., ein Schwarzer westindischer Abstammung, war 1991 wegen Raubes angeklagt worden. Während einer Unterbrechung in den Beratungen der Geschwornen wurde dem Verhandlungsrichter eine handgeschriebene Notiz überreicht, in welchem ein Geschworner sich über rassistische Gesinnung unter den Geschwornen beklagte und deshalb den Antrag stellte, ihn von seinem Amt zu entbinden. Ein Antrag der Verteidigung auf Entlassung der Geschwornen wurde abgelehnt. Die Parteienvertreter und der Richter einigten sich hingegen, den Geschwornen eine neuerliche Rechtsbelehrung zu erteilen. Der Bf. wurde schließlich mit 10:2 Stimmen rechtskräftig verurteilt.

 

q     In seiner Bsw. an die Kms. behauptet der Bf., die Befangenheit der Geschwornen und die Vorgangsweise des Richters hätten Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren bzw. ein unabhängiges und unparteiisches Gericht) und Art. 14 EMRK (Verbot der Diskriminierung) verletzt. Die Kms. stellt keine Verletzung der Art. 6 EMRK (8:3 Stimmen) und Art. 14 EMRK (einstimmig) fest.

  C.S./E.M.T.

Der Bericht im englischen Originalwortlaut (pdf-Format).