NL 1996, S. 14 (NL 96/1/6-Kurzinformation)
Beschwerde 22299/93
David GREGORY
gegen das Vereinigte Königreich
Bericht vom 18. Oktober 1995
Befangenheit der
Geschwornen und fair trial
Art. 6 EMRK
Art. 14 EMRK
Der Bf., ein Schwarzer westindischer Abstammung, war
1991 wegen Raubes angeklagt worden. Während einer Unterbrechung in den
Beratungen der Geschwornen wurde dem Verhandlungsrichter eine handgeschriebene
Notiz überreicht, in welchem ein Geschworner sich über rassistische Gesinnung
unter den Geschwornen beklagte und deshalb den Antrag stellte, ihn von seinem
Amt zu entbinden. Ein Antrag der Verteidigung auf Entlassung der Geschwornen
wurde abgelehnt. Die Parteienvertreter und der Richter einigten sich hingegen,
den Geschwornen eine neuerliche Rechtsbelehrung zu erteilen. Der Bf. wurde
schließlich mit 10:2 Stimmen rechtskräftig verurteilt.
q In seiner Bsw. an die Kms.
behauptet der Bf., die Befangenheit der Geschwornen und die Vorgangsweise des
Richters hätten Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren bzw. ein unabhängiges
und unparteiisches Gericht) und Art. 14 EMRK (Verbot der Diskriminierung)
verletzt. Die Kms. stellt keine Verletzung der Art. 6 EMRK (8:3
Stimmen) und Art. 14 EMRK (einstimmig) fest.
C.S./E.M.T.