NL 1996, S. 76 (NL 96/3/1-Kurzinformation)
Beschwerde 24833/94
Denise MATTHEWS
gegen das Vereinigte Königreich
Zulässigkeitsentscheidung vom 16. April 1996
Ausschluss von den
Wahlen zum Europäischen Parlament
Art. 3. 1.ZP EMRK
Anhang II EG Akt 1976 zur Einführung allgem.
unmittelb. Wahlen d. Abgeordneten der Versammlung
Die Bf. – brit.
Staatsangehörige und EU-Bürgerin - lebt auf Gibraltar. Sie behauptet eine
Verletzung von Art. 3 1.ZP EMRK, da sie - unter Bezugnahme auf
Anhang II EG Akt 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der
Abgeordneten der Versammlung - von den Wahlen zum Europäischen Parlament
ausgeschlossen war.
Anhang II EG Akt
1976 lautet: "Das Vereinigte Königreich wird die Vorschriften dieses Akts
nur auf das Vereinigte Königreich anwenden."
Art. 3 1.ZP
lautet: "Die Hohen Vertragsschließenden Teile verpflichten sich, in
angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen
abzuhalten, die die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der
gesetzgebenden Organe gewährleisten."
Die Reg.
bestreitet die Anwendbarkeit von Art. 3 1.ZP EMRK, insb. mit dem Argument, er
stelle ausschließlich auf nationale Gesetzgebungsorgane und nicht auf das
Europäische Parlament ab. Die Bsw. ist zulässig (mehrheitlich).
E.M.T.
Die Zulässigkeitsentscheidung im englischen
Originalwortlaut (pdf-Format).