NL 1996, S. 76 (NL 96/3/1-Kurzinformation)

Beschwerde 24833/94

Denise MATTHEWS gegen das Vereinigte Königreich

Zulässigkeitsentscheidung vom 16. April 1996

 

Ausschluss von den Wahlen zum Europäischen Parlament

 

Art. 3. 1.ZP EMRK

Anhang II EG Akt 1976 zur Einführung allgem. unmittelb. Wahlen d. Abgeordneten der Versammlung

 

Die Bf. – brit. Staatsangehörige und EU-Bürgerin - lebt auf Gibraltar. Sie behauptet eine Verletzung von Art. 3 1.ZP EMRK, da sie - unter Bezugnahme auf Anhang II EG Akt 1976 zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten der Versammlung - von den Wahlen zum Europäischen Parlament ausgeschlossen war.

 

Anhang II EG Akt 1976 lautet: "Das Vereinigte Königreich wird die Vorschriften dieses Akts nur auf das Vereinigte Königreich anwenden."

 

Art. 3 1.ZP lautet: "Die Hohen Vertragsschließenden Teile verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, die die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Organe gewährleisten."

 

Die Reg. bestreitet die Anwendbarkeit von Art. 3 1.ZP EMRK, insb. mit dem Argument, er stelle ausschließlich auf nationale Gesetzgebungsorgane und nicht auf das Europäische Parlament ab. Die Bsw. ist zulässig (mehrheitlich).

E.M.T.

Die Zulässigkeitsentscheidung im englischen Originalwortlaut (pdf-Format).