NL 1996, S. 82 (NL 96/3/7)
DOORSON gegen die
Niederlande
Urteil vom 26. März 1996
Anonymität von
Zeugen und fair trial
Art. 6 (1), (3) (d) EMRK
Der Bf. wurde von
der Polizei festgenommen, nachdem ihn mehrere Drogenabhängige auf einem Foto als
Drogendealer identifiziert hatten. Der Untersuchungsrichter vernahm zwei
anonyme Zeugen, der Anwalt des Bf. war nicht anwesend. In der Verhandlung vor
dem Gericht erster Instanz waren die Zeugen R und N geladen, R aber nicht
erschienen und N zog seine Aussagen zurück. Der Bf. wurde verurteilt. Das
angerufene Rechtsmittelgericht wies den Fall an den Untersuchungsrichter zur
neuerlichen Vernehmung der beiden anonymen Zeugen zurück. Eine
Gegenüberstellung mit dem Bf. fand nicht statt, jedoch wurden sie diesmal auch
von seinem Anwalt befragt. Eine zwangsweise Vorführung der Zeugen R und N
scheiterte. Das erstinstanzliche Urteil wurde aufgehoben und der Bf. erneut
verurteilt, wobei das Gericht seiner Entscheidung im wesentlichen die Aussagen
der anonymen Zeugen vor dem Untersuchungsrichter zugrunde gelegt hatte. Ein
dagegen erhobenes Rechtsmittel blieb erfolglos.
q Der Bf. rügt eine Verletzung
seines Rechts auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 (1) iVm. (3) (d)
EMRK durch die Ladung und Vernehmung der Zeugen sowie die Würdigung ihrer
Aussagen während des gesamten Strafverfahrens.
Soweit es die Aussagen der beiden
anonymen Zeugen betrifft ist festzuhalten, dass die nationalen Gerichte in
ausreichender Weise eine Abwägung zwischen den Interessen des Bf. (Bekanntgabe
ihrer Identität) und der Schutzwürdigkeit der Zeugen (befürchtete Repressalien
durch den Bf.) vorgenommen haben. Die gerügte Würdigung der Zeugenaussagen von
R und N sowie die Ablehnung eines von der Verteidigung beantragten
Sachverständigen sind mit Art. 6 EMRK vereinbar. Keine Verletzung von Art.
6 (1) iVm. (3) (d) EMRK (7:2 Stimmen).
Anm: Die Kms.
hatte in ihrem Ber. v. 11.10.1994 keine Verletzung von Art. 6 (1) iVm. (3) (d)
EMRK festgestellt (16:1 Stimmen).
E.M.T.
Das Urteil im englischen Originalwortlaut
(pdf-Format).