NL 1996, S. 82 (NL 96/3/7)

DOORSON gegen die Niederlande

Urteil vom 26. März 1996

 

Anonymität von Zeugen und fair trial

 

Art. 6 (1), (3) (d) EMRK

 

Der Bf. wurde von der Polizei festgenommen, nachdem ihn mehrere Drogenabhängige auf einem Foto als Drogendealer identifiziert hatten. Der Untersuchungsrichter vernahm zwei anonyme Zeugen, der Anwalt des Bf. war nicht anwesend. In der Verhandlung vor dem Gericht erster Instanz waren die Zeugen R und N geladen, R aber nicht erschienen und N zog seine Aussagen zurück. Der Bf. wurde verurteilt. Das angerufene Rechtsmittelgericht wies den Fall an den Untersuchungsrichter zur neuerlichen Vernehmung der beiden anonymen Zeugen zurück. Eine Gegenüberstellung mit dem Bf. fand nicht statt, jedoch wurden sie diesmal auch von seinem Anwalt befragt. Eine zwangsweise Vorführung der Zeugen R und N scheiterte. Das erstinstanzliche Urteil wurde aufgehoben und der Bf. erneut verurteilt, wobei das Gericht seiner Entscheidung im wesentlichen die Aussagen der anonymen Zeugen vor dem Untersuchungsrichter zugrunde gelegt hatte. Ein dagegen erhobenes Rechtsmittel blieb erfolglos.

 

q     Der Bf. rügt eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 (1) iVm. (3) (d) EMRK durch die Ladung und Vernehmung der Zeugen sowie die Würdigung ihrer Aussagen während des gesamten Strafverfahrens.

         Soweit es die Aussagen der beiden anonymen Zeugen betrifft ist festzuhalten, dass die nationalen Gerichte in ausreichender Weise eine Abwägung zwischen den Interessen des Bf. (Bekanntgabe ihrer Identität) und der Schutzwürdigkeit der Zeugen (befürchtete Repressalien durch den Bf.) vorgenommen haben. Die gerügte Würdigung der Zeugenaussagen von R und N sowie die Ablehnung eines von der Verteidigung beantragten Sachverständigen sind mit Art. 6 EMRK vereinbar. Keine Verletzung von Art. 6 (1) iVm. (3) (d) EMRK (7:2 Stimmen).

 

Anm: Die Kms. hatte in ihrem Ber. v. 11.10.1994 keine Verletzung von Art. 6 (1) iVm. (3) (d) EMRK festgestellt (16:1 Stimmen).

E.M.T.

Das Urteil im englischen Originalwortlaut (pdf-Format).