NL 1996, S. 83 (NL 96/3/8)

GOODWIN gegen das Vereinigte Königreich

Urteil vom 27. März 1996

 

Bekanntgabe von Informanten und das Recht auf freie Meinungsäußerung

 

Art. 10 EMRK

 

Der Bf. ist Journalist. Er erhielt von einem Informanten unaufgefordert zahlreiche Hinweise und Details über finanzielle Schwierigkeiten der Firma Tetra Ltd. Der Bf. ersuchte die Firma um Überprüfung dieser Informationen und bereitete darüber einen Zeitungsartikel vor. Tetra Ltd. war der Überzeugung, dass es sich hier um vertrauliches firmeninternes Material handle und bewirkte vor Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung des Zeitungsartikels sowie einen weiteren Beschluss, der die Bekanntgabe der Informationsquelle anordnete. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos. Der Bf. weigerte sich, seinen Informanten zu nennen und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

 

q     Der Bf. rügt eine Verletzung von Art. 10 EMRK aufgrund der gerichtlichen Anordnung zur Bekanntgabe seiner Informationsquelle sowie der Geldstrafe wegen Nichtbefolgung.

         Unbestritten ist, dass die gerügten Maßnahmen Eingriffe in das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung darstellen; sie waren gesetzlich vorgeschrieben und verfolgten ein legitimes Ziel (Schutz der Rechte der Firma Tetra Ltd.). Zu prüfen ist, ob diese Eingriffe in einer demokratischen Gesellschaft notwendig waren: Die Einstweilige Verfügung wie auch die später erwirkte gerichtliche Anordnung zur Bekanntgabe der Informationsquelle verfolgten vorrangig ein- und dasselbe Ziel: die Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Firmendaten. Die Anordnung verursachte somit zusätzliche Beschränkungen des in Art. 10 EMRK geschützten Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung; diese finden in seinem Absatz 2 keine Deckung. Die gerichtliche Anordnung zur Bekanntgabe der Informationsquelle wie auch die in diesem Zusammenhang verhängte Geldstrafe verletzten Art. 10 EMRK (11:7 Stimmen).

 

Abweichende Meinungen der Richter Ryssdal, Bernhardt, Thór Vilhjálmson, Matscher, Walsh, Sir John Freeland und  Baka: Die gerichtliche Anordnung zur Bekanntgabe der Informationsquelle sollte den Schutz der Rechte von Tetra Ltd. erhöhen. Sie sollte etwaige Lücken im Bereich der Einstweiligen Verfügung abdecken. Keine Verletzung von Art. 10 EMRK.

 

Anmerkung: Die Kms. hatte in ihrem Ber. v. 1.3.1994 eine Verletzung von Art. 10 EMRK festgestellt (11:6 Stimmen).

E.M.T.

Das Urteil im englischen Originalwortlaut (pdf-Format).