NL 1996, S. 170 (NL 96/6/9)
PRÖTSCH gegen
Österreich
Urteil vom 15. November 1996
Zusammenlegung von
Agrarland und Grundabfindung
Art. 1 1.ZP EMRK
Sachverhalt:
Die Bf. sind Landwirte und Eigentümer eines Grundstücks
in Oberösterreich. 1980 ordnete die Agrarbezirksbehörde im Zuge eines
Neueinteilungsplanes nach dem Oö. Flurverfassungs-Landesgesetz eine vorläufige
Grundabfindung an, die auf einem Bewertungsplan aus dem Jahr 1978 basierte. Ein
im Jahr 1983 erlassener Zusammenlegungsplan bestätigte die 1980 geschaffene
Situation. Dagegen erhoben die Bf. 1984 Berufung an den Landesagrarsenat.
Dieser hob den Zusammenlegungsplan teilweise auf. Die Agrarbezirksbehörde
erließ daraufhin im Jahr 1986 einen neuen Zusammenlegungsplan. Dagegen erhoben
die Bf. erneut Berufung, die der Landesagrarsenat diesmal jedoch abwies. 1988 beantragten die Bf. Entschädigung
für den ihnen durch die Neuzusammenlegung der Grundstücke entstandenen Schaden,
was von der Agrarbezirksbehörde zurückgewiesen wurde.
Rechtsausführungen:
q Die Bf. behaupten eine
Verletzung von Art. 1 1.ZP EMRK (Recht auf Achtung des Eigentums), da
die erhaltenen Grundabfindungen nicht den durch die Zusammenlegung erlittenen
Ertragsverlust inkludierten.
Der GH hält fest, dass es einer
sorgfältigen Abwägung zwischen den öffentlichen Interessen und den Interessen
der Eigentümer bedarf. Ein zeitweilig erlittener Schaden durch einen Eingriff
in das Eigentum kann durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt werden,
solange dieser Eingriff nicht unverhältnismäßig ist: Zweck des Eingriffes war
es, die ländliche Infrastruktur zu verbessern. Dies liegt unzweifelhaft im
öffentlichen Interesse. Weiters sind die den Bf. neu zugewiesenen Parzellen
beinahe gleichviel wert wie die alten und auch deren landwirtschaftliche
Erträge sind zumindest gleich gut. Der Eingriff in das Eigentum ist im
Verhältnis zum erreichten öffentlichen Interesse somit nicht unverhältnismäßig.
Keine Verletzung von Art. 1 1.ZP EMRK (einstimmig).
Anm.: Die Kms.
hatte in ihrem Ber. v. 5.4.1995 eine Verletzung von Art. 1 1.ZP EMRK
festgestellt (9:2 Stimmen).
P.R./E.M.T.
Das Urteil im englischen Originalwortlaut (pdf-Format).