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Dokumentation der Judikatur zur EMRK

Eine der Aufgaben des Österreichischen Instituts für Menschenrechte besteht in der Dokumentation der Rechtsprechung zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

Das Institut beschäftigt sich einerseits mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, andererseits mit der Rechtsprechung der österreichischen Gerichte zu den Grund- und Menschenrechten.

Dokumentation der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Das Österreichische Institut für Menschenrechte sammelt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und sorgt für seine Verbreitung im deutschsprachigen Raum.

Diesem Zweck dient in erster Linie die Zeitschrift Newsletter Menschenrechte, in der Urteile und Entscheidungen des EGMR in deutscher Bearbeitung veröffentlicht werden. Sämtliche in dieser Zeitschrift veröffentlichten Judikate sind auch in einem online-Archiv abrufbar.

Daneben ist das Österreichische Institut für Menschenrechte in Kooperation mit dem Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs auch für die Aufnahme deutscher Bearbeitungen der Urteile des EGMR in die Justizdatenbank des Rechtsinformationsystems verantwortlich.

Deutsche Übersetzungen von Judikaten des EGMR erscheinen auch in einer Reihe anderer Zeitschriften (insb. Europäische Grundrechte-Zeitschrift und Österreichische Juristen-Zeitung). Diese Bearbeitungen werden am Institut in einer Datenbank erfasst, um Recherchen nach bestimmten Entscheidungen zu erleichtern. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach deutschen Übersetzungen der Judikate des EGMR.

Eine Liste mit deutschen Fundstellen finden Sie auch unter www.egmr.org.

Dokumentation innerstaatlicher Judikatur zur EMRK

Hier finden Sie laufend interessante Entscheidungen der österreichischen Gerichte zur EMRK in geraffter Form: innerstaatliche Judikatur zur EMRK. Diese werden bis zur Veröffentlichung im jährlichen Rechtsprechungsbericht der Zeitschrift für öffentliches Recht (ZÖR) im Archiv abgelegt.

(Anmerkung: Auch der Newsletter Menschenrechte enthält manche Entscheidung nationaler Gerichte, allerdings weniger zahlreich und in etwas längerer Fassung.)