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Fortpflanzungsmedizingesetz verstößt gegen Menschenrechtskonvention

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich mit Urteil vom 1. April wegen des Verbots der Eizellenspende und der Verwendung von Samenspenden für In-vitro-Fertilisationen verurteilt.

 

Anlass für diese Verurteilung war eine Beschwerde von zwei Paaren, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen konnten und deshalb eine In-vitro-Fertilisation mit fremden Ei- bzw. Samenzellen anstrebten.

Diese Formen der heterologen künstlichen Befruchtung sind in Österreich jedoch generell verboten. Das Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt nur die Verwendung von Samenspenden bei der künstlichen Befruchtung in der Gebärmutter. Die Verwendung von Samenspenden für eine In-vitro-Fertilisation sind hingegen ebenso untersagt wie Eizellenspenden.

Der VfGH hatte die entsprechenden Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes für verfassungskonform erklärt, woraufhin sich die Betroffenen an den EGMR wandten. Dieser ließ sich von den Argumenten der österreichischen Regierung nicht überzeugen und gelangte zur Ansicht, das Verbot dieser Formen der In-vitro-Fertilisation verstoße gegen das Diskriminierungsverbot.

Eine deutsche Übersetzung dieses Urteils erscheint in der nächsten Ausgabe des "Newsletter Menschenrechte".

06.04.2010