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Urteil des EGMR zum österreichischen Familienrecht

Der EGMR entschied kürzlich über die Verweigerung des Besuchsrechts von Pflegeeltern nach der Rückkehr des Kindes zu seiner leiblichen Mutter.

Die österreichischen Gerichte hatten die Anträge der ehemaligen Pflegeeltern auf Einräumung eines Besuchsrechts mit dem Argument abgewiesen, der Kontakt widerspreche dem Kindeswohl.

Die Feststellung einer Verletzung des Rechts auf Achtung des Familienlebens resultierte in erster Linie aus der Tatsache, dass das Gericht mehr als drei Jahre gebraucht hatte, um zu einer Entscheidung zu kommen. Darin lag ein Verstoß gegen die aus Art. 8 EMRK abgeleiteten Verfahrensrechte der Pflegeeltern.

Hier finden Sie die Presseaussendung und das Urteil des EGMR.

Eine deutsche Übersetzung erscheint Anfang März in der nächsten Ausgabe des Newsletter Menschenrechte.

26.01.2012