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Urteil des EGMR zur Anhaltung von Demonstranten während des G8-Gipfels in Heiligendamm

Die über Demonstranten verhängte Präventivhaft während des von heftigen Protesten begleiteten G8-Gipfels in Heiligendamm 2008 verstieß laut einem Urteil des EGMR vom 1.12.2011 gegen die EMRK.

Der EGMR entschied über die Beschwerde von zwei Demonstranten, die während des Gipfels im Juni 2008 fünf Tage lang angehalten worden waren. Die Freiheitsentziehung war mit der Notwendigkeit begründet worden, die beiden jungen Männer daran zu hindern, mittels Transparenten mit der Aufschrift "Freiheit für alle Gefangenen" zum Delikt der Gefangenenbefreiung anzustiften.

Der EGMR erkannte keinen legitimen Grund für die Freiheitsentziehung. Er erachtete diese nicht nur als Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit, sondern auch als unverhältnismäßige Einschränkung des Demonstrationsrechts.

Die deutsche Presseaussendung des EGMR finden Sie hier.

Eine deutsche Übersetzung des Urteils erscheint demnächst in Ausgabe 2011/6 des Newsletter Menschenrechte.

03.11.2011