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Informationen zur Beschwerdeführung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Beschwerde vor dem EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein internationaler Gerichtshof mit Sitz in Straßburg, dessen Aufgabe es ist, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den Mitgliedstaaten der Konvention zu überprüfen. Er kann von jeder natürlichen oder juristischen Person angerufen werden, die behauptet, in ihren von der Konvention oder deren Protokollen garantierten Rechten und Freiheiten verletzt worden zu sein. Die Beschwerde muss gegen den Konventionsstaat gerichtet sein, dem die Rechtsverletzung vorgeworfen wird. Dieser ist gegnerische Verfahrenspartei. Eine Beschwerde gegen Privatpersonen ist nicht möglich.

Voraussetzungen für eine Beschwerde

Die Erhebung einer Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn vor Anrufung des EGMR auf innerstaatlicher Ebene alle Rechtsbehelfe ausgeschöpft wurden. Sie muss außerdem innerhalb von sechs Monaten ab der letzten innerstaatlichen Entscheidung erfolgen.

Erhebung einer Beschwerde

Wer sich an den EGMR wenden will, muss seine Beschwerde schriftlich (per Post oder Fax) einbringen. Der Gerichtshof empfiehlt dazu die Verwendung eines speziellen Beschwerdeformulars. Es ist jedoch auch möglich, die Beschwerde in Form eines normalen Schreibens zu erheben, soweit dieses alle notwendigen Angaben enthält.

Eine Beschwerde kann in jeder Amtssprache des Europarats und damit auch in Deutsch verfasst werden. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wird das Verfahren in Englisch oder Französisch fortgeführt. Unbedingt anzugeben sind die Daten des Beschwerdeführers (Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf,...). Anonyme Beschwerden werden vom Gerichtshof nicht behandelt. Darüber hinaus muss die Beschwerde auf jeden Fall auch eine kurze Beschreibung des Sachverhalts enthalten und die behauptete Konventionsverletzung benennen. Maßgebliche Dokumente, etwa innerstaatliche Urteile oder Entscheidungen, sind in Kopie beizulegen. Für nähere Informationen zum Ausfüllen des Beschwerdeformulars steht ein Merkblatt zur Verfügung.

Kein Anwaltszwang

Für die Erhebung einer Beschwerde ist es nicht erforderlich, durch einen Anwalt vertreten zu sein. Erst zu einem späteren Zeitpunkt kann der Gerichtshof die Betrauung eines Anwalts anordnen. Für die Bevollmächtigung eines rechtlichen Vertreters gibt es ein eigenes Formular.

Ergebnis eines Verfahrens vor dem EGMR

Nach Einbringung einer Beschwerde entscheidet der Gerichtshof zunächst über deren Zulässigkeit. Wird sie zurückgewiesen, endet das Verfahren. Wird sie jedoch für zulässig erklärt, fällt der EGMR eine Entscheidung in der Sache. Er kann dabei entweder das Vorliegen einer Verletzung verneinen oder den betroffenen Staat verurteilen und dem Beschwerdeführer unter Umständen eine Entschädigung zusprechen.

 

Wohin richte ich meine Beschwerde?

Beschwerden an den EGMR sind an folgende Adresse zu richten:

An den Kanzler

des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Europarat

F-67075 Strasbourg-Cedex

Frankreich

Fax: + 33 (0)3 88 41 27 30 (Beschwerden, die mittels Fax eingebracht werden, müssen danach auch noch per Post übermittelt werden)

Tel.: + 33 (0)3 88 41 20 18

 

Deutsche Formulare und Erläuterungen

Beschwerdeformular

Formular zur Bevollmächtigung eines Anwalts

Merkblatt für Personen, die sich an den EGMR wenden wollen

Erläuterungen

Diese Unterlagen sind auf der Homepage des EGMR auch in allen anderen Amtssprachen des Europarats abrufbar.