Dokumente zum Europäischen Menschenrechtsschutz
Vor dem EGMR kann man sich auf jene Rechte und Freiheiten berufen, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und ihren Protokollen garantiert werden.
Der EGMR verfügt über eine eigene Verfahrensordnung, die Sie hier in deutscher Übersetzung einsehen können:
- Deutsche Übersetzung der Verfahrensordnung (BGBl III 2009/43) in der Fassung des Beschlusses des Plenums des Gerichtshofs vom 15.5.2009






